Begibt sich der Reiter seines Pferdes, welches von ihm im Absattelbereich versorgt wird, aus einem zunächst geschützten Bereich in die Schlagdistanz eines weiteren dort in Begleitung seines Reiters stehenden Pferdes und tritt dieses sodann nach hinten mit für den Geschädigten tödlichen Folgen aus, so rechtfertigt die Unterschreitung des jedem Reiter bekannten und einzuhaltenden Sicherheitsabstandes die Begründung eines mit 50% zu bewertenden Mitverschuldens, so das OLG Hamm am 16.11.2018
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für informiert: Seitenabstand eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an Pferd und Reiter.
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Eine durch Überweidung zerstörte Grasnarbe und das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).
OVG NRW 18.06.2012
Nach § 1 BBodSchG ist Zweck dieses Gesetzes, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Im Einzelnen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden / Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dass jedoch „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Eine durch Überweidung zerstörte Grasnarbe und das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes
OLG Celle vom 08.01.2024
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pony nach einer dreimonatigen Abwesenheit bei der (Re-) Integration in die Gruppe Verletzungen „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags
LG Saarbrücken 11.04.2024
Im vorliegenden Fall war eine erfahrene Reiterin mit einem Pferd, für das sie eine Reitbeteiligung hatte, auf einem Ausritt im Wald verunglückt. Das Pferd hatte aus nicht „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde informiert: Heute ein auf das Pferderecht übertragbares Urteil aus dem Hunderecht.
Achtung, rennende Hunde!
Zwei Hunde, zwei Frauchen, ein gebrochenes Schienbein – das macht einen Sachverhalt, den sich auch ein Prüfungsamt so ausdenken könnte. Das LG Köln hat sich mit der im Examen beliebten Tierhalterhaftung befasst.
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Verschweigen einer zurückliegenden Operation
OLG Köln 23.08.2017
Hat der Verkäufer eines Pferdes verschwiegen, dass das Tier im Bereich der Beugesehne eines Vorderbeins eine Operation hatte, kann der Käufer die „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Verschweigen einer zurückliegenden Operation“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?
Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024
Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen
Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige informiert zum Thema: Wann ist ein Reitverein für seine selbständig arbeitende Reitlehrerin sozialversicherungspflichtig?
Pressemitteilung des hessischen Landessozialgerichts vom 18.06.2024
Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt
Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige informiert zum Thema: Wann ist ein Reitverein für seine selbständig arbeitende Reitlehrerin sozialversicherungspflichtig?“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes
LG Ravensburg 01.10 2023
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Tierhalterhaftung in der Gruppenhaltung
AG Freising 18.09.2014 Az. C 7 682/14
Im vorliegenden Fall war es innerhalb der Gruppenhaltung von drei Pferden zu einer Schlagverletzung an eines der drei Pferde gekommen. Die Halterin des „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Tierhalterhaftung in der Gruppenhaltung“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Untersagung der Einzelhaltung eines Pferdes ohne Kontakt zu Artgenossen.
OVG Mecklenburg-Vorpommern 0.03.2024
Im vorliegenden Fall hielt ein Pensionär, der im Nebenerwerb eine Land- und Forstwirtschaft betrieb, einen Kaltblutwallach. Dieses Pferd, welches „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Untersagung der Einzelhaltung eines Pferdes ohne Kontakt zu Artgenossen.“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zumThema: Die Tierhalterhaftung beim Berittvertrag
OLG Koblenz vom 21.03.2017
Im vorliegenden Fall nahm eine selbständige Pferdewirtschaftsmeisterin (Klägerin) den Pferdehalter eines Berittpferdes (Beklagter) auf Zahlung von „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zumThema: Die Tierhalterhaftung beim Berittvertrag“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Grenzen der vorrangigen Beurteilungskompetenz eines Amtstierarztes
VG Oldenburg 07.07.2022
Im vorliegenden hatte das Veterinäramt bei einer Kontrolle einer Pferdehaltung Mängel festgestellt. Insbesondere hätten sich nach Aussage des Veterinäramtes die „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Grenzen der vorrangigen Beurteilungskompetenz eines Amtstierarztes“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema:Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes
OLG Celle 20.01.2016
Im vorliegenden Fall war ein PKW auf einem nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg ca. 10-15 Meter vor einem von einem Menschen geführten Pferd „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema:Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw aufgeschreckten Pferdes“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Jagdveranstalters
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung
LG Ravensburg 05.09.2023
Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin, die seit dem 4. Lebensjahr reitet, auf der Suche nach einem Pferd bei „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Pferderecht informiert zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass „Ihr Pferdegutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Pferderecht informiert zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns“ weiterlesen
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Muss ein Verkäufer über die kurze Besitzzeit aufklären?
Heute ein Urteil des BGH aus dem KFZ-Recht, das durchaus auch im Pferderecht Bedeutung haben kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2023
Im vorliegenden Fall hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Muss ein Verkäufer über die kurze Besitzzeit aufklären?“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Heute zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden
Anwendung von § 24 UstG bei der Veredelung von Reitpferden
(FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – Revision eingelegt beim BFH)
Entsprechend § 24 UStG dürfen pauschalierende Landwirte die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer einnehmen. Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten. Im Gegenzug müssen diese Betriebe die Umsatzsteuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.
Im vorliegendem Fall betrieb der Kläger eine „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.08.2023
Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?
Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:
Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung
LG Gießen vom 23.11.2012
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.
„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“
Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Aufklärungspflicht des Vermittlers
Aufklärungspflicht des Vermittlers
OLG Hamm vom 12.04.2021
Im vorliegenden Fall vermittelte die Betreiberin einer Verkaufsplattform für Pferde ein „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Aufklärungspflicht des Vermittlers“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten
Hanseatisches OLG Bremen vom 18.4.2012
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels
LG Saarbrücken vom 29.09.2022
Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung
AG Helmstedt Urteil vom 1.10.2013.
Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein
Auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein.
Oberlandesgericht Celle vom 15.02.2023.
Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein “ weiterlesen
Ihr ö.b.v. Sachverständiger für Pferde und Pferdegutachter informiert zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?
AG Wetzlar 10.01.2012
Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes
AG Diez 7.10.2011
Im vorliegenden Fall hatte eine Pferdehalterin ihre Stute für fünf Monate in einen professionellen Pferdepensionsbetrieb für „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes “ weiterlesen
Ihre öffentlich bestellte und vereidigte Pferdesachverständige informiert zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel
AG Kaiserslautern 29.03.2011
„Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“
Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin von der beklagten Inhaberin eines Reitsporthandels einen Maßsattel, angefertigt speziell für „Ihre öffentlich bestellte und vereidigte Pferdesachverständige informiert zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Ihre Anwälte für Pferderecht informiert zum Thema: Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?
AG Heinsberg vom 15.12.2021
Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?
Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Jährlinge diese am 14.08.2018 in den Pensionspferdestall des Beklagten gegeben. Im Pensionspreis enthalten waren Stroh, Heu, Fütterungen (morgens/abends) sowie Weidegang. Nachdem einer der Jährlinge „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Ihre Anwälte für Pferderecht informiert zum Thema: Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 9.11.2022
Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds“ weiterlesen
Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Berufungsinstanz OLG Brandenburg 17.11.2021
Vorinstanz LG Potsdam 21. 04.2021
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Die Reitschülerin nahm daraufhin „Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd“ weiterlesen
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung
Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)
Pferd schubst Radlerin
Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.
Der Sachverhalt
Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees
eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd
vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der
rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.
Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst.
Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und
die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam
gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Die Entscheidung
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– € verurteilt.
Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der
Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin
drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter
den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht
einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin
gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr
plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht.
Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften
Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– € für angemessen. Auch
die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.
Bildquelle: Pixabay
Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.
Pressemitteilung LG Köln vom 31.10.2022
Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd „Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.“ weiterlesen
Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?
OLG Hamm 12.04.2022
(Beschluss)
Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021
„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen“
Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd „Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?
LG Münster vom 19.08.2022
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Sie berief sich hierbei auf „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd
LG Meiningen 19.08.2022
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Zuvor hatten die Mutter und „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Pferdegutachter
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.“ weiterlesen
Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 20.04.2022 Az.: 23 ZB 19.2286
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft?
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 13.06.2022
Urteil 25.05.2022 Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)
Der Sachverhalt
Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und öbv. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Stellen beim Verkauf eines Pferdes folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen einen Sachmangel dar?
BGH vom 30.10.2010
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin am 23. November 2013 von dem Beklagten nach einem Proberitt den Quarterhorse-Wallach „A. „. Der „Ihr Gutachter und öbv. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Stellen beim Verkauf eines Pferdes folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen einen Sachmangel dar?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer
Das OLG Hamm urteilte am 28.01.2019 zur Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer
wie folgt:
Eine Unternehmereigenschaft ist bei Betrieb eines Reitstalls als „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Abgrenzung der Unternehmereigenschaft von der Verbrauchereigenschaft bei einem Reitstallbesitzer“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Zustimmung eines Pferdeeigentümers zu einer künftig notwendig werdenden Kolikoperation.
- AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
- § 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Schadensersatz neben Minderung.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine „Alt-Oldenburger““ Stute, sondern um ein gewöhnliches polnisches Warmblut, das sich überdies auch noch als tragend herausstellte und schon vor Gefahrübergang den Mangel „Kissing-Spines“ laut Gutachter aufwies. Nach erfolgloser Nacherfüllungsaufforderung verklagte die Käuferin den Verkäufer auf Minderung und Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klägerin insoweit Recht, dass Ihr der Minderungsanspruch zustehe. Jedoch verneinte das Landgericht den Anspruch auf Schadensersatz der geltend gemachten Positionen (Haltungskosten, Futter, Einstreu, Tierarzt, Hufschmied, Zuchtverband, Beritt, Unterhalt, Transport, Inseratskosten). Das Landgericht argumentierte, dass es unklar sei, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer gleichzeitig Minderung und den sogenannten kleinen Schadensersatz geltend machen könne. Der BGH hätte hierzu bislang keine Rechtsgrundsätze aufgestellt, sondern die Entscheidung im Wesentlichen offen gelassen; lediglich hätte der BGH ein Nebeneinander von Minderung und Schadensersatz im Hinblick auf Schäden, die bereits durch den Minderungsanspruch abgedeckt seien, klar verneint.
Der Meinung konnte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht folgen. Ein Schadensersatz sei neben der Minderung nicht ausgeschlossen, so das Oberlandesgericht, da Minderung und Schadensersatz sich nur hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße ausschlössen. Soweit die Käuferin im vorliegenden Fall zusätzlich zum mangelbedingten Minderwert des Pferdes einen Schaden erlitten hätte, könne sie dafür Ersatz beanspruchen Danach könne sie den Ersatz all derjenigen Aufwendungen beanspruchen, die sie im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hätte und billigerweise machen durfte, sowie die die zur Feststellung der Geeignetheit der Stute als Hobbyreitpferd entstanden seien. Ferner könne die Verkäuferin die Aufwendungen ersetzt bekommen, die ihr mit dem Weiterverkauf der mangelbehafteten Stute entstanden seien.
OLG Frankfurt vom 3.04.2018
Bildquelle: Pixabay
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Schadens / Wiederbeschaffungswert bei Verlust einer Pferdes
Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nachtierärztlicher Behandlung eines Wettkampfpferdes auf Schadensersatz in Anspruch. Das Pferd der Klägerin starb nach einer vom Beklagten durchgeführten homöopathischen Eigenblutbehandlung.
Das Landgericht hatte den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 250.000 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Der Beklagte verfolgte mit seiner Revision seinen Berufungsantrag weiter mit der Maßgabe, die Klageforderung abzuweisen, soweit sie 50.000 € als Schadensersatz für den Verlust des Pferdes übersteigt.
Die Revision des Beklagten hatte Erfolg.
Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs sei in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie sei revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hätte. Dies sei hier der Fall, so der BGH
Der BGH führte weiter dazu aus, dass der Gläubiger statt der Wiederherstellung des früheren Zustands des Pferdes den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen könne. Bei Verlust oder Zerstörung einer Sache könne er als Naturalrestitution den für die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Beurteilung der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit sei dafür die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Sollte die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Pferdes nicht möglich sein, hätte die Klägerin nach § 251 Abs. 1 BGB Anspruch auf Ersatz der durch den Tod ihres Pferdes eingetretenen Vermögenseinbuße (Kompensation). Wenn sich der Schaden im Verlust einer Sache konkretisierte, sei deren Verkehrswert zu ermitteln. Soweit ein Markt für die zu ersetzende Sache vorhanden sei, sei der Preis, der durch Angebot und Nachfrage
gebildet wird und der im Allgemeinen der Wiederbeschaffungswert sei, ein geeigneter Anknüpfungspunkt, den wirtschaftlichen Wert der Sache in Gestalt des Tauschwerts in Geldzu bemessen. Auch insoweit seid die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Demgegenüber komme es nicht darauf an, so der BGH, wem wann welche Eigenschaften des Pferdes bekannt waren. Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung könne auf Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass das Pferd der Klägerin für eine anaphylaktische Reaktion besonders anfällig gewesen sei und sich dies eben wertmindernd auswirken müsse. Der BGH verwies zurück an das OLG mit der Maßgabe, den objektiven Schadens / Wiederbeschaffungswert nun nach objektiven Gesichtspunkten festzulegen.
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Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema „Rollkur“.
Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil lt. Gericht die ihm zur Last gelegte Straftat aus subjektiven Gründen nicht festgestellt werden konnte. Der Freispruch erfolge wegen eines (nicht ausschließbaren) unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 S. 1 StGB, da für eine Bestrafung Reiters, welcher bestreitet sich rechtswidrig verhalten zu haben, die ihm nachweisbare Einsicht zur Tatzeit, Unrecht getan zu haben, erforderlich sei, so das Gericht.
Dazu führte das Gericht weiter aus, dass dies dem Angeklagten nicht nachweisbar wäre, da er nach der glaubhaften Aussage des glaubwürdigen Zeugen nicht gegen das Regelwerk der FEI verstoßen habe, da kein aggressives Reiten vorgelegen habe. Dessen Einschätzung teile gleichfalls der zur Tatzeit eingesetzte Chief Steward Dressur M Q. Der Reiter dürfe darauf vertrauen, kein Unrecht zu tun, wenn er nicht gegen das Regelwerk der FEI verstoße. Die FEI habe das Thema Rollkur im Jahr 2010 unter Beteiligung vieler Experten von Seiten der Befürworter und der Gegner aufgegriffen. Es sei eine Arbeitsgruppe unter seiner Leitung als Vorsitzenden des Dressurkomitees eingerichtet worden, um Rollkur (Hyperflexion) und Low Deep and Round (LDR) genau voneinander abzugrenzen und Verfahrensrichtlinien für die Turnierstewards bei Verdacht auf Rollkur zu entwickeln. Der Unterschied liege dem nach darin, dass bei der Rollkur aggressive Kraft angewendet werde, während LDR ohne Aggressivität erfolge. Die Anwendung aggressiver Kraft sei verboten. Die Anwendung aggressiver Kraft durch den Reiter sei jedoch nicht erfolgt und er sei deshalb freizusprechen.
AG Aachen 30.12.2021
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Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema „Bauen einer Pferdepension im Außenbereich“.
Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das VG Minden vom 13.12. 2021. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
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Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema „Bauen einer Pferdepension im Außenbereich“.“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Beschaffenheitsvereinbarung: Als braves Amateurpferd verkauftes Pferd stellt sich nach Gefahrübergang als „Steiger“ heraus.
Im vorliegendem Fall hatte das LG Heilbronn darüber zu urteilen, ob ein Rücktrittsrecht für den Fall besteht, wenn sich das gekaufte Pferd nach Übergabe als Steiger herausstellt.
Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin das streitgegenständliche Pferd mit der Vereinbarung, dass es sich um ein braves Amateurpferd handele. In den ersten paar Wochen nach Erwerb zeigten sich keine Probleme und die Klägerin startete mit dem Pferd auf einem Anfängerturnier. Nachdem sie im weiteren Verlauf mit dem Pferd nicht mehr zurechtkam, erklärte sie, „dass sie das Pferd so nicht wolle“ und den Kaufpreis zurückverlange gegen Rückgabe des Pferdes.
Der zum Verfahren hinzugezogene Sachverständige sah bei dem streitgegenständlichen Pferd eine Dominanzproblematik, da das Pferd Hilfestellungen des Reiters nicht mehr annehme und sich durch das Hochsteigen auf die Hinterbeine entziehen wolle. Es handele sich hier, so der Sachverständige, um einen sogenannten „Steiger“. Dazu führte der Sachverständige weiter aus, dass widersetzliches Verhalten wie Steigen, Buckeln oder Durchgehen bei Pferden angeboren sei. Grundsätzlich könne ein solches Verhalten zwar auch anerzogen werden, aber jedenfalls werde in der Literatur ein solches Verhalten als Problemverhalten definiert. Ein Amateurpferd zeichne dagegen aus, dass ein solches Problemverhalten nicht auftrete. Das streitgegenständliche Pferd sei jedoch mehrfach und hartnäckig gestiegen, was bei einem Amateurpferd nie sein dürfe, so der Sachverständige. Das gezeigte Problemverhalten des streitgegenständlichen Pferdes sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Charakter angelegt und damit angeboren.
Das Gericht folgte dem Sachverständigen in seinen Ausführungen und gelangte zu der Überzeugung, dass die charakterbedingten Mängel bereits bei der Übergabe des Pferdes vorlagen. Jedenfalls sei der Beklagte für die Widerlegung der Vermutung nach § 476 BGB a.F. beweisfällig geblieben.
Weiter führte das Gericht aus, dass der hier vorliegende Mangel nach den Ausführungen des Sachverständigen im Charakter des Pferdes begründet und damit angeboren und nicht heilbar sei. Somit läge ein anfänglicher unbehebbarer Mangel vor, bei dem der Beklagte von seiner Nacherfüllungspflicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB frei sei. Die Klägerin könne daher, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen, vom Kaufvertrag entsprechend § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten. Neben der Pflicht, den Kaufpreis (48.000 Euro) Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des streitgegenständlichen Pferdes zu zahlen, sei der Beklagte weiter verpflichtet, der Klägerin die notwendigen Verwendungen im Sinne von § 347 Abs. 2 BGB insbesondere die Kosten für die artgerechte Unterbringung in einem Stall, d.h. Boxenmatratze, Futter, Pflege, artgerechte Bewegung, Hufschmied, Wurmkur, Tierarzt, Tierhalterhaftpflichtversicherung zu erstatten, so das Gericht.
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Pressemitteilung vom 29.12.2021 des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der damals 2 1/2-jährige und kürzlich verstorbene Hengst Kaiser Milton als Sieger hervorging. Bei einer sich anschließenden Auktion auf dem Trakehner Hengstmarkt in Neumünster bot die Klägerin, die Trakehner-Pferde vermarktet, den Hengst in Kommission für den Eigentümer an. Der Beklagte, der sich auf die Zucht von Trakehner Pferden spezialisiert hat, erhielt den Zuschlag für 320.000 €; der Rechnungsbetrag belief sich einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten auf gut 380.000 €. Die Übergabe des Pferdes an den Beklagten erfolgte direkt nach der Auktion. In der Folgezeit reklamierte der Beklagte angebliche Mängel des Pferdes gegenüber der Klägerin und trat vom Kaufvertrag zurück. Die Klägerin verlangt nun die Zahlung des Betrages von gut 380.000 €. Das Landgericht Kiel hat der Klage stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung verurteilt, weil der Beklagte der Klägerin keine Frist zur Lieferung eines Ersatzpferdes gesetzt hatte. Die Berufung des Beklagten hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Geldbetrages bestätigt.
Aus den Gründen: Der Beklagte ist verpflichtet, den Kaufpreis in Höhe von gut 380.000 € an die Klägerin zu zahlen. Er ist nicht wirksam von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Der Rücktritt scheitert allerdings nicht – wie das Landgericht angenommen hat – an einer fehlenden Aufforderung des Beklagten zur Lieferung eines mangelfreien Pferdes. Zwar kann ein Rücktrittsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich erst dann geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Nachlieferung gesetzt wurde. Die hier maßgeblichen Auktionsbedingungen bestimmen aber für den vorliegenden Kauf etwas Anderes. Nach diesen Bedingungen steht dem Käufer kein Anspruch auf Nachlieferung eines Ersatzpferdes zu. Abgesehen davon hätte der Körungssieger nicht durch ein gleichwertiges Ersatzpferd ausgetauscht werden können.
Der Rücktritt scheitert jedoch daran, dass der Beklagte keinen Mangel nachweisen konnte, der ihn zum Rücktritt berechtigt hätte. Im Zeitpunkt der Übergabe lahmte das Pferd nicht. Es wies zwar eine Fehlbildung am linken Vorderhuf auf, aus der sich möglicherweise eine Lahmheit entwickelt hat. Diese Fehlbildung war zum Zeitpunkt der Auktion aufgrund einer vorangegangenen röntgenologischen Untersuchung aber bekannt. Die Fehlbildung gehörte deshalb mit allen daraus folgenden Risiken zur vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes. Aus der Zulassung zur Körung konnte der Beklagte nicht mit Sicherheit schließen, dass Kaiser Milton unter keinem zur Zucht unerwünschten Mangel – wie etwa einer Lahmheit – leidet. Er wusste, dass das Pferd vor der Körung nur in eingeschränktem Umfang gesundheitlich untersucht worden war. Die erfolgreiche Teilnahme an der Körung verschaffte dem Beklagten daher keine letzte Gewissheit über den gesundheitlichen Zustand des Pferdes. Ähnliches gilt für den von dem Beklagten weiter behaupteten Mangel eines Fesselträgerschadens am linken Vorderbein. Der Fesselträgerschaden war bei der Körung zwar nicht bekannt, es war aber bekannt, dass die Untersuchung vor der Körung die Prüfung eines solchen Schadens nicht umfasste. Die Zulassung zur Körung ließ also nicht darauf schließen, dass ein solcher Schaden nicht bestand. Vielmehr galt nach den Auktionsbedingungen insoweit ein „ungewisser Zustand“ als vereinbart.
Der bei Kaiser Milton festgestellte Herzbefund stellt ebenfalls keinen Mangel dar, der den Beklagten zum Rücktritt berechtigte. In dem vor der Auktion gefertigten Untersuchungsprotokoll wird ein Herznebengeräusch erwähnt, das nachuntersucht werden müsse. Da die Befunde des Untersuchungsprotokolls die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Pferdes bestimmen, gilt damit grundsätzlich ein noch zu beobachtender Herzbefund als vertragsgemäß. Die Beschaffenheitsvereinbarung ist jedoch sachgerecht so auszulegen, dass der Herzbefund nach Art und Schwere einer Zulassung zur Körung nicht entgegengestanden haben darf. Davon ist hier auszugehen. Der Beklagte hat nicht bewiesen, dass Kaiser Milton wegen des Herzbefundes nicht zur Körung hätte zugelassen werden dürfen. Nach den Feststellungen im vom Senat eingeholten Sachverständigengutachten ist nicht nachgewiesen, dass Kaiser Milton bereits im Jahr 2017 unter einem Herzfehler, also einem Herzbefund mit Krankheitswert, litt. Zwar war ein Herzbefund vorhanden. Dieser bestand aber nur in einem gering- bis mittelgradigen Herzgeräusch, das voraussichtlich auf eine unzureichende Verschlussfähigkeit der Mitralklappe zurückzuführen war. Dieser Befund hatte aber noch keinen Krankheitswert. Die Entwicklung konnte in die eine oder andere Richtung gehen und war nicht prognostizierbar. Es gab somit keinen Grund, Kaiser Milton im Jahr 2017 von der Körung auszuschließen. Das Risiko war bekannt, weil der Herzbefund bekannt war. Dass sich der Herzzustand des Pferdes verschlechterte und möglicherweise zu seinem Tod geführt hat, heißt deshalb nur, dass sich ein dem Herzbefund innewohnendes Risiko verwirklicht hat.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Dezember 2021, Az. 6 U 56/18)
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.10.2021
Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.
Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage
VG Saarland vom 15.09.2021
Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage
Das VG Saarland folgte in seinem Urteil der einheitlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass Pferde „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Keine Beeinträchtigung einer Pferdehaltung durch Windenergieanlage“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Zerstörung der Grasnarbe kann zum Beweidungsverbot führen
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat am 18.06.2012 entschieden, dass eine Zerstörung der Grasnarbe eine „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Zerstörung der Grasnarbe kann zum Beweidungsverbot führen“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Röntgenologische Veränderungen bei Gefahrübergang stellen nicht grundsätzlich einen Sachmangel dar
Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel, wenn sie schon bei Kauf (hier Auktion) vorlagen, so das OLG Hamm. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, so das Gericht, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspricht. Ebenso wenig sei die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich sei und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgehe.
Im vorliegenden Streitfall hatten die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne bestimmter röntgenologischer Anforderungen getroffen, die das Pferd erfüllen musste. Vielmehr galt gem. lit. B II.1 der AGB des Beklagten derjenige Zustand als vereinbart, der sich aus den vor der Auktion jedem Interessenten zugänglichen Röntgenbildern ergab.
Bildquelle: www.slawik.com
Ihr Gutachter für Pferde / ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde „“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Der Beklagte betreibt einen „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021“ weiterlesen
Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert: Warnhinweis „Teilnahme erfolgt für alle Reiter auf eigene Gefahr“ führt nicht zum Haftungsausschuss unter den Beteiligten einer Schleppjagd.
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt: „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden“ weiterlesen
www.anwälte-pferderecht.de ist die führende und umfassendste Plattform wenn es um die Suche nach Pferderechtsanwälten, Pferdetierärzten und ö.b.v. Sachvertständigen/Gutachtern für Pferde geht
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