Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.

Das Landgericht Gießen urteilte am 23.07.2015 (Az: 5 O 400-13), dass die Drittbezogenheit eines Vertrages zur Untersuchung des Gesundheitszustandes eines Pferdes durch einen Tierarzt nicht schon „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Jagdveranstalters

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise – vorliegend der Jagdveranstalter und -leiter – für ausreichend halten darf, um „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Verkehrssicherungspflichten eines Jagdveranstalters“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung

LG Ravensburg      05.09.2023  

Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin, die seit dem 4. Lebensjahr reitet, auf der Suche nach einem Pferd bei „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung

 AG Helmstedt        Urteil vom    1.10.2013.

Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

AG Wetzlar      10.01.2012

 

Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Ihre Anwälte für Pferderecht informiert zum Thema: Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?

 

AG Heinsberg      vom    15.12.2021

 

Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Jährlinge diese am 14.08.2018 in den Pensionspferdestall des Beklagten gegeben. Im Pensionspreis enthalten waren Stroh, Heu, Fütterungen (morgens/abends) sowie Weidegang. Nachdem einer der Jährlinge „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Ihre Anwälte für Pferderecht informiert zum Thema: Haftet ein Pensionsstallbesitzer für ein an Weidemyopathie verstorbenen Pferd?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds

Brandenburgisches Oberlandesgericht      vom    9.11.2022

 

Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds“ weiterlesen

Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.

Pressemitteilung LG Köln vom 31.10.2022

 

Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss. Das Landgericht Köln entschied nun, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd „Pressemitteilung des LG Köln vom 31.10.2022 Ein Pferdetritt kann schlimme Folgen haben, für die die Tierhalterin einstehen muss.“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd

LG Meiningen    19.08.2022

Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde

Zuvor hatten die Mutter und „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen

Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)

Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,

urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,

dass „Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)“ weiterlesen

Ihr Gutachter und öbv. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Stellen beim Verkauf eines Pferdes folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen einen Sachmangel dar?

BGH   vom   30.10.2010

Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin am 23. November 2013 von dem Beklagten nach einem Proberitt den Quarterhorse-Wallach „A. „. Der „Ihr Gutachter und öbv. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Stellen beim Verkauf eines Pferdes folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen einen Sachmangel dar?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Schadensersatz neben Minderung.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin vom Beklagten eine Stute als Hobbyreitpferd erworben, deren Abstammung laut Verkäufer „Alt Oldenburger“ sein sollte. Wie sich nach dem Verkauf dann herausstellte, handelte es sich nicht um eine „Alt-Oldenburger““ Stute, sondern um ein gewöhnliches polnisches Warmblut, das sich überdies  auch noch als tragend herausstellte und schon vor Gefahrübergang den Mangel „Kissing-Spines“ laut Gutachter aufwies. Nach erfolgloser Nacherfüllungsaufforderung verklagte die Käuferin den Verkäufer auf Minderung und Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klägerin insoweit Recht, dass Ihr der Minderungsanspruch zustehe. Jedoch verneinte das Landgericht den Anspruch auf Schadensersatz der geltend gemachten Positionen (Haltungskosten, Futter, Einstreu, Tierarzt, Hufschmied, Zuchtverband, Beritt, Unterhalt, Transport, Inseratskosten). Das Landgericht argumentierte, dass es unklar sei, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer gleichzeitig Minderung und den sogenannten kleinen Schadensersatz geltend machen könne. Der BGH hätte hierzu bislang keine Rechtsgrundsätze aufgestellt, sondern die Entscheidung im Wesentlichen offen gelassen; lediglich hätte der BGH ein Nebeneinander von Minderung und Schadensersatz im Hinblick auf Schäden, die bereits durch den Minderungsanspruch abgedeckt seien, klar verneint.

Der Meinung konnte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht folgen. Ein Schadensersatz sei neben der Minderung nicht ausgeschlossen, so das Oberlandesgericht, da Minderung und Schadensersatz sich nur hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße ausschlössen. Soweit die Käuferin im vorliegenden Fall zusätzlich zum mangelbedingten Minderwert des Pferdes einen Schaden erlitten hätte, könne sie dafür Ersatz beanspruchen Danach könne sie den Ersatz all derjenigen Aufwendungen beanspruchen, die sie im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hätte und billigerweise machen durfte, sowie die die zur Feststellung der Geeignetheit der Stute als Hobbyreitpferd entstanden seien. Ferner könne die Verkäuferin die Aufwendungen ersetzt bekommen, die ihr mit dem Weiterverkauf der mangelbehafteten Stute entstanden seien.

OLG Frankfurt   vom 3.04.2018  

Bildquelle: Pixabay

Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert: Warnhinweis „Teilnahme erfolgt für alle Reiter auf eigene Gefahr“ führt nicht zum Haftungsausschuss unter den Beteiligten einer Schleppjagd.

Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.

(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden

Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.

Die Anordnung lautete wie folgt: „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Ist der Anspruch eines Hufschmieds wegen eines Pferdetritts unter dem Gesichtspunkt eines konkludenten Haftungsausschlusses oder eines Handelns auf eigene Gefahr zu kürzen?

OLG Hamm        04.01.2021

 

Im vorliegenden Fall war ein Schmied in der Stallgasse beim Passieren des Pferdes – von hinten – getreten und verletzt worden. Er verklagte daraufhin den Halter des Pferdes auf Schadensersatz.

 

Das Gericht befand, dass der Anspruch auf Schadensersatz eines Hufschmieds wegen eines Pferdetritts „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Ist der Anspruch eines Hufschmieds wegen eines Pferdetritts unter dem Gesichtspunkt eines konkludenten Haftungsausschlusses oder eines Handelns auf eigene Gefahr zu kürzen?“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: „Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen“

Das OLG Frankfurt hat am 16.10.2019 entschieden, dass ein grober Befunderhebungsfehler eines Tierarztes dann vorliege, wenn dieser es bei Symptomen einer Kolik unterlasse, eine rektale Untersuchung durchzuführen sowie eine „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: „Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen““ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zur Frage, wann ein konkludenter Haftungsausschluss bei bewusstem und freiwilligem Aussetzen der normalen Tiergefahr – Ausritt mit einem Pferd ins Gelände – vorliegt.

 

Das LG Würzburg urteilte am 04.05.2020 (Az: 14 O 1455/19), dass ein konkludenter Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reiter wegen der weitreichenden Konsequenzen nur im Ausnahmefall anzunehmen ist.

Das Gericht führte weiter aus, dass im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses auf der Grundlage von Treu und Glauben nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gerechtfertigt sei, wenn die Überlassung des Pferdes im besonderen Interesse des Geschädigten läge und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichts, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können.