AG Freiburg im Breisgau 8.07.2022
Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war „Ihr Gutachter für Pferde und hyppologische Sachverständige informiert: Gruppenhaltung: Keine Mithaftung durch den Tierhalter eines verletzten Pferdes aus § 833 BGB“ weiterlesen