Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung

 AG Helmstedt        Urteil vom    1.10.2013.

Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung“ weiterlesen

Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde „“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes

Resultiert die Eintrittspflicht des Pferdehalters einzig aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung als Tierhalter und trifft den Verletzten demgegenüber ein leicht fahrlässiges Verhalten, indem er sich der in Reiterkreisen durchaus verbreitet genutzten Aufstieghilfe bedient „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierhalterhaftung bei Überlassung eines Pferdes“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zur Frage, wann ein konkludenter Haftungsausschluss bei bewusstem und freiwilligem Aussetzen der normalen Tiergefahr – Ausritt mit einem Pferd ins Gelände – vorliegt.

 

Das LG Würzburg urteilte am 04.05.2020 (Az: 14 O 1455/19), dass ein konkludenter Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reiter wegen der weitreichenden Konsequenzen nur im Ausnahmefall anzunehmen ist.

Das Gericht führte weiter aus, dass im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses auf der Grundlage von Treu und Glauben nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gerechtfertigt sei, wenn die Überlassung des Pferdes im besonderen Interesse des Geschädigten läge und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichts, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können.

 

Ihr ö.b.v. Sachverständiger und Gutachter für Pferde informiert zum Thema „Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages bei beiderseitiger fehlerhafter Annahme eines Mangels“

Schließt der Verkäufer mit dem Käufer in der gemeinsamen fehlerhaften Annahme, die Kaufsache (hier: ein Dressurpferd) sei mangelhaft, einen Vertrag über die Rückabwicklung, , so kann er sich von diesem Vertrag weder aufgrund eines Irrtums über die Vergleichsgrundlage noch aufgrund der Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft noch nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage lösen, so das OLG Celle am 12.03.2010 (Az: 20 U 232-09)

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