Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zur Frage: Wieviel freien Auslauf ist einem Pferd täglich zu geben?

Das OVG Lüneburg urteilte am 29.02.2016 (Az: 11 LA 116-15), dass einem Pferd mindesten sechs Stunden freien Auslauf zu gewähren sei.

Das Gericht führte in seinem Urteil aus, dass Pferde mindestens sechs Stunden täglich freien Auslauf bräuchten, dies beruhe auf der fachlichen Einschätzung der Amtsveterinärin des Beklagten. Amtstierärzte hätten bei Fragen bzgl. § 2 TierSchG eine gesetzliche, vorrangige Beurteilungskompetenz, sie seien gesetzlich vorgesehene Sachverständige. Dies ergäbe sich aus §§ 16 a I 2 Nr. 2 und § 15 II TierSchG. Dies sei auch ständige Rechtsprechung. Der fachlichen Beurteilung der Amtstierärzte käme also besonderes Gewicht zu. Im vorliegenden Fall gäbe es keine Anhaltspunkte, dass diese Beurteilung falsch sei. Die Amtstierärztin hätte sich an den vom BMEL (Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.) herausgegebenen Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 09.06.2009 orientiert. Diese berücksichtigten neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen in Bezug auf tierschutzgerechte Pferdehaltung. Sie könnten aussagekräftige, fachwissenschaftlich belegte Anhaltspunkte dafür liefern, ob eine Pferdehaltung tierschutzgerecht sei. Die Empfehlungen der Leitlinien seien sachverständige Zusammenfassungen dessen, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten könne, sie hätten damit den Charakter einer sachverständigen Äußerung. Gemäß Ziffer 2.1.2. der Leitlinien würden sich Pferde unter natürlichen Haltungsbedingungen im Sozialverband zur Futteraufnahme bis zu 16 Stunden täglich bewegen und hätten einen Bedarf an täglich mehrstündiger Bewegung in mäßigem Tempo. Mangelnde Bewegung könne zu Verhaltensstörungen führen. Kontrollierte Bewegung (z.B. unter dem Sattel) würde nicht die gleichen Bewegungsabläufe beinhalten wie die freie Bewegung und könne diese nicht vollständig ersetzen. Allen Pferden müsse so oft wie möglich Weidegang und/oder Auslauf angeboten werden. Dass die Leitlinien keine genauen Auslaufzeiten angeben würden, stände der im vorliegendem Fall amtstierärztlichen Beurteilung, Pferden sechs Stunden täglich freien Auslauf zu gewähren, nicht entgegen.

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