Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.

Das Landgericht Gießen urteilte am 23.07.2015 (Az: 5 O 400-13), dass die Drittbezogenheit eines Vertrages zur Untersuchung des Gesundheitszustandes eines Pferdes durch einen Tierarzt nicht schon „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage, wann es sich bei einer vom Verkäufer in Auftrag gegebene Ankaufsuntersuchung um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt.“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung

LG Ravensburg      05.09.2023  

Im vorliegenden Fall hatte sich die Klägerin, die seit dem 4. Lebensjahr reitet, auf der Suche nach einem Pferd bei „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem Proberitt im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Gießen        vom      23.11.2012

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.

„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“

Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels

LG Saarbrücken     vom     29.09.2022

Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung

 AG Helmstedt        Urteil vom    1.10.2013.

Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein  

Auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein.

 

Oberlandesgericht Celle     vom  15.02.2023.

 

Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein  “ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

AG Wetzlar      10.01.2012

 

Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes diesen zur Kastration in eine Pferdeklinik gebracht. Ein Tag nach der Kastration wurde „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Stellt eine nach einer Kastrations – OP gebildete Samenstrangfistel einen Behandlungsfehler dar?“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes  

AG Diez   7.10.2011

Im vorliegenden Fall hatte eine Pferdehalterin ihre Stute für fünf Monate in einen professionellen Pferdepensionsbetrieb für „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes  “ weiterlesen

Ihre öffentlich bestellte und vereidigte Pferdesachverständige informiert zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel

AG Kaiserslautern      29.03.2011

 

„Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“

 

Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin von der beklagten Inhaberin eines Reitsporthandels einen Maßsattel, angefertigt speziell für „Ihre öffentlich bestellte und vereidigte Pferdesachverständige informiert zum Thema: Unpassender nach Maß gefertigter Sattel“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds

Brandenburgisches Oberlandesgericht      vom    9.11.2022

 

Im vorliegenden Fall war es zu einem Kutschenunfall während einer Schauveranstaltung gekommen. Für die Veranstaltung war ein Schaubild geplant, bei dem gleichzeitig vier Kutschen „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachversändiger für Pferde informiert zum Thema: Unfall bei einer Schauveranstaltung eines Reit- und Fahrvereins; Haftung des Vorstandsmitglieds“ weiterlesen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung

Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

 

 

Pferd schubst Radlerin

Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.

Der Sachverhalt
Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees
eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd
vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der
rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.
Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst.
Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und
die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam
gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Die Entscheidung
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– € verurteilt.
Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der
Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin
drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter
den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht
einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin
gekommen sei.
Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr
plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht.
Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften
Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– € für angemessen. Auch
die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.

 

Bildquelle: Pixabay

Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?

OLG Hamm        12.04.2022

(Beschluss)

Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021

 

„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen

 

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd „Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?

LG Münster     vom    19.08.2022

 

Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.

Sie berief sich hierbei auf „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd

LG Meiningen    19.08.2022

Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde

Zuvor hatten die Mutter und „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass

die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.“ weiterlesen

Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)

Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,

urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,

dass „Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema „Rollkur“.

Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)

Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil lt. Gericht die ihm zur Last gelegte Straftat aus subjektiven Gründen nicht festgestellt werden konnte. Der Freispruch erfolge wegen eines (nicht ausschließbaren) unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 S. 1 StGB, da für eine Bestrafung Reiters, welcher bestreitet sich rechtswidrig verhalten zu haben, die ihm nachweisbare Einsicht zur Tatzeit, Unrecht getan zu haben, erforderlich sei, so das Gericht.

Dazu führte das Gericht weiter aus, dass dies dem Angeklagten nicht nachweisbar wäre, da er nach der glaubhaften Aussage des glaubwürdigen Zeugen nicht gegen das Regelwerk der FEI verstoßen habe, da kein aggressives Reiten vorgelegen habe. Dessen Einschätzung teile gleichfalls der zur Tatzeit eingesetzte Chief Steward Dressur M Q. Der Reiter dürfe darauf vertrauen, kein Unrecht zu tun, wenn er nicht gegen das Regelwerk der FEI verstoße. Die FEI habe das Thema Rollkur im Jahr 2010 unter Beteiligung vieler Experten von Seiten der Befürworter und der Gegner aufgegriffen. Es sei eine Arbeitsgruppe unter seiner Leitung als Vorsitzenden des Dressurkomitees eingerichtet worden, um Rollkur (Hyperflexion) und Low Deep and Round (LDR) genau voneinander abzugrenzen und Verfahrensrichtlinien für die Turnierstewards bei Verdacht auf Rollkur zu entwickeln. Der Unterschied liege dem nach darin, dass bei der Rollkur aggressive Kraft angewendet werde, während LDR ohne Aggressivität erfolge. Die Anwendung aggressiver Kraft sei verboten. Die Anwendung aggressiver Kraft durch den Reiter sei jedoch nicht erfolgt und er sei deshalb freizusprechen.

AG Aachen     30.12.2021

Bildquelle: Pixabay

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 25.10.2021

 

Kein „weiteres“ Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

 

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 19. Oktober 2021 die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.

Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert: Kein Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde / ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel

Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,

dass

eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.

 

Zur Info:

https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html

 
 
“ Bildquelle Pixabay „

Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde „“ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Eine unter Pferdesportlern übliche Hilfeleistung begründet nicht die Annahme einer „Wie-Beschäftigung“

Eine unter Pferdesportlern übliche Hilfeleistung begründet nicht die Annahme einer „Wie-Beschäftigung“, so das SG Kassel am 21.02.2017

 

Zum Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall war der Kläger Halter eines Pferdes, welches seine Tochter am Unfalltag führte. Zur selben Zeit unternahm die Geschädigte während ihrer Freizeit gemeinsam mit einer Freundin einen privaten Reitausflug. Unterwegs trafen die beiden auf vorgenannte Tochter des Klägers, welche zugleich die Nichte der Begleiterin der Geschädigten ist, mit dem Pferd des Klägers. Dieses musste geführt werden, weil es wegen eines, was sich indes erst später herausstellte, in den Huf eingetretenen Nagels lahmte. Die Geschädigte, welche von Beruf Amtsveterinärin in Diensten eines Landkreises ist, stieg daraufhin „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Eine unter Pferdesportlern übliche Hilfeleistung begründet nicht die Annahme einer „Wie-Beschäftigung““ weiterlesen

Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Recht auf Weidegang im Rahmen eines Einstellvertrags

AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021

 

Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.

Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Recht auf Weidegang im Rahmen eines Einstellvertrags“ weiterlesen

Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen an den Umfang des erforderlichen Auslaufs.

Die Anordnung, Pferden täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten, ist rechtmäßig, wenn die bisherige Haltung die Bewegungsmöglichkeit der Tiere so einschränkt, dass sich Verhaltensstörungen gezeigt haben, oder aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkungen auf das Vorliegen von Leiden geschlossen werden kann, so das VG Regensburg am 22.01.2019 Im Urteil führte das Gericht weiter aus, dass welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind, weder „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen an den Umfang des erforderlichen Auslaufs.“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in BayernIhr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Bayern

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: „Schadensersatzpflicht eines Tierarztes“

Der BGH hatte am 10.05.2016 (Az: VI ZR 247-15) zu entscheiden, ob eine Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen gegeben ist.

 

Im vorliegenden Fall hatte die Eigentümerin eines Hengstes ihren Hengst dem beklagten Tierarzt zur Behandlung vorgestellt, nachdem sie an der Innenseite des rechten hinteren Beines eine Verletzung festgestellt hatte. Der Tierarzt verschloss die Wunde und gab die Anweisung, das Pferd müsse zwei Tage geschont werden, könne dann aber wieder geritten werden, soweit keine Schwellung im Wundbereich eintrete. Nachdem das Pferd zum Beritt abgeholt wurde, ergaben sich in der Folge leichte Taktunreinheiten im Bereich des verletzten Beines, sodass das Reiten wieder eingestellt wurde. Bei einer darauf erfolgten Untersuchung wurde eine Fraktur der Tibia hinten rechts diagnostiziert. Die Operation der Fraktur gelang nicht, das Pferd wurde euthanasiert

 

Nach Auffassung des Gerichts lag ein Befunderhebungsfehler vor, weil der Tierarzt keine Lahmheitsuntersuchung im Trab durchgeführt habe. Diese hätte, so das Gericht, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Funktionsbeeinträchtigung der rechten Hinterhand des Pferdes ergeben, was den Tierarzt zu weiterer Diagnostik und entsprechenden Vorkehrungen hätte veranlassen müssen. Es wäre nach dem Befund der Funktionsbeeinträchtigung zwingend erforderlich gewesen, strikte Boxenruhe sowie Maßnahmen zu verordnen, die geeignet gewesen wären, ein Hinlegen des Pferdes weitestgehend zu verhindern. Für den Fall, dass noch kein röntgenologischer Nachweis hätte erbracht werden können, hätte die Entwicklung der Lahmheit überwacht und ggf. einige Tage später eine Röntgenuntersuchung nachgeholt werden müssen. Das Unterlassen dieser Maßnahmen sei grob fehlerhaft gewesen. Bei der Fissur habe es sich um eine besonders naheliegende Verletzungsfolge mit der Gefahr schwerwiegender Komplikationen gehandelt, da eine vollständige Tibiafraktur regelmäßig zu einem tödlichen Verlauf führe. Auch wenn man der Auffassung des Tierarztes folge, es sei eine Lahmheitsuntersuchung im Trab nicht indiziert gewesen, ergäbe sich keine abweichende Beurteilung. Denn dann hätte dem Beklagten wegen des großen Risikos späterer Komplikationen und eines dann letztlich letalen Verlaufs eine besondere Beratungs- und Hinweispflicht oblegen, wenn er auf eine sofortige weitere Untersuchung habe verzichten wollen. Er hätte die Klägerin über die zur Vermeidung einer Fraktur zwingend gebotenen Haltungsbedingungen informieren müssen.

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