Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd

 

Berufungsinstanz OLG Brandenburg     17.11.2021

Vorinstanz LG Potsdam      21. 04.2021

 

 

Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.

 

Die Reitschülerin nahm daraufhin „Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd“ weiterlesen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 8.11.2022 zum Thema Tierhalterhaftung

Pressemitteilung des LG Koblenz: Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

 

 

Pferd schubst Radlerin

Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.

Der Sachverhalt
Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees
eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd
vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der
rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.
Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst.
Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und
die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam
gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Die Entscheidung
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– € verurteilt.
Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der
Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin
drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter
den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht
einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin
gekommen sei.
Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr
plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht.
Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften
Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– € für angemessen. Auch
die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.

 

Bildquelle: Pixabay

Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?

OLG Hamm        12.04.2022

(Beschluss)

Verfahrensgang vorher: LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2021

 

„Das Gericht hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil des LG Bielefeld durch Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen

 

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin (eine erfahrene Reiterin) schon bevor die Beklagte (die Reitlehrerin der Klägerin und Besitzerin des besagten Pferdes und weiterer Pferde) zugegen war auf das Pferd „Ihr Gutachter und Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der Reitschüler das Reitschulpferd in Abwesenheit des Reitlehrers besteigt und dabei verunglückt?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft?

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 13.06.2022

 

Urteil   25.05.2022   Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)

 

Der Sachverhalt

Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft?“ weiterlesen

Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zur Frage, wann ein konkludenter Haftungsausschluss bei bewusstem und freiwilligem Aussetzen der normalen Tiergefahr – Ausritt mit einem Pferd ins Gelände – vorliegt.

 

Das LG Würzburg urteilte am 04.05.2020 (Az: 14 O 1455/19), dass ein konkludenter Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reiter wegen der weitreichenden Konsequenzen nur im Ausnahmefall anzunehmen ist.

Das Gericht führte weiter aus, dass im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses auf der Grundlage von Treu und Glauben nur dann eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gerechtfertigt sei, wenn die Überlassung des Pferdes im besonderen Interesse des Geschädigten läge und dieser sich deshalb einem ausdrücklichen Ansinnen eines Haftungsverzichts, wäre es an ihn gestellt worden, billigerweise nicht hätte verschließen können.