Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: „Schadensersatzpflicht eines Tierarztes bei Unterlassens gebotener grundlegender Untersuchungen“

Das OLG Frankfurt hat am 16.10.2019 entschieden, dass ein grober Befunderhebungsfehler eines Tierarztes dann vorliege, wenn dieser es bei Symptomen einer Kolik unterlasse, eine rektale Untersuchung durchzuführen sowie eine Magenschlundsonde zu schieben.

Nach den Ausführungen des vom Landgericht hinzugezogenen Sachverständigen im erstinstanzlichen Verfahren handele es sich hierbei den Umständen nach um zweifelsfrei gebotene grundlegende Untersuchungen, deren Unterlassung einen groben tierärztlichen Fehler darstelle. Umstände, aus denen sich ein mangelndes Verschulden ergeben könne, hätten die insoweit darlegungs- und beweisbetasteten beklagten Tierärzte nicht dargetan, so das Gericht.

Weiter führte das Gericht aus, dass bei einer zwar geringen, aber nicht gänzlich fernliegenden Heilungschance (hier: Wahrscheinlichkeit von 10% bis 20 %), nicht mit dem notwendigen Grad an Gewissheit davon ausgegangen werden könne, dass das Pferd ohnehin nicht hätte geheilt werden könne. Bestehe der Gesundheitsschaden darin, dass ein behandeltes Pferd nicht geheilt würde, sondern nach weiterer Verschlechterung seines Gesundheitszustands sterbe, bemesse sich der zu ersetzende Schaden nach dem Wert des aufgrund ordnungsgemäßer Behandlung wieder hergestellten Pferdes unter Abzug der hierfür erforderlichen Behandlungskosten.