Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für informiert: Seitenabstand eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an Pferd und Reiter.

Das OLG Celle entschied am 10.04.2018 dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.