Wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift die Tierhalterhaftung „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage: Greift die Tierhalterhaftung, wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt?“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Tod einer 14-jährigen Reiterin infolge eines Unfalls mit einem Traktor
Tödlicher Reitunfall auf Rügen: Berufung gegen Urteil eingelegt
Stand: 03.11.2025
Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen muss das Landgericht Stralsund erneut über den Fall entscheiden. Die Verteidigung des verurteilten Traktorfahrers hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der tragische Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen beschäftigt bald erneut „Ihr Pferdegutachter und Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Tod einer 14-jährigen Reiterin infolge eines Unfalls mit einem Traktor“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes
OLG Celle vom 08.01.2024
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Pony nach einer dreimonatigen Abwesenheit bei der (Re-) Integration in die Gruppe Verletzungen „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informieren zum Thema: Haftung und Beweislast bei der Verletzung eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags
LG Saarbrücken 11.04.2024
Im vorliegenden Fall war eine erfahrene Reiterin mit einem Pferd, für das sie eine Reitbeteiligung hatte, auf einem Ausritt im Wald verunglückt. Das Pferd hatte aus nicht „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Pferdesachverständige informiert zum Thema: Haftung im Rahmen eines Reitbeteiligungsvertrags“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?
Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024
Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen
Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes
LG Ravensburg 01.10 2023
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Jährlingshengste zur Aufzucht und Versorgung in den vom Beklagten betriebenen Pferdepensionsstall „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Pferderecht informiert zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass „Ihr Pferdegutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Pferderecht informiert zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht 2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns“ weiterlesen
Ihr öbv. Sachverständiger und Gutachter für Pferde informiert zum Thema „Lagerung von Pferdemist und deren mögliche rechtliche Folgen“
Nachfolgend ein Auszug aus dem Rechtsbeitrag der EUDequi-Mitglieder www.eudequi.de zum Thema „Die Lagerung von Pferdemist und deren mögliche rechtliche Folgen“
Ablagerung von Pferdemist ist strafrechtlich relevant
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten
Hanseatisches OLG Bremen vom 18.4.2012
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels
LG Saarbrücken vom 29.09.2022
Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Widerrufsrecht beim Kauf eines individuell angefertigten Dressursattels“ weiterlesen
Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein
Auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein.
Oberlandesgericht Celle vom 15.02.2023.
Im vorliegenden Fall war ein Hund in eine Pferdekoppel, auf der sich zwei Pferde befanden, eingedrungen und hatte „Ihr Gutachter für Pferde und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Affektionsinteresse, auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein “ weiterlesen
Ihr ö.b.v. Sachverständiger für Pferde und Pferdegutachter informiert zum Thema: Verletzung des Ersthelfers durch ein in Not geratenes Pferd
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes
AG Diez 7.10.2011
Im vorliegenden Fall hatte eine Pferdehalterin ihre Stute für fünf Monate in einen professionellen Pferdepensionsbetrieb für „Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferderecht informiert zum Thema: Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes “ weiterlesen
Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd
Berufungsinstanz OLG Brandenburg 17.11.2021
Vorinstanz LG Potsdam 21. 04.2021
Im vorliegenden Fall war eine Reitschülerin (Klägerin) in Ihrer zweiten Reitstunde vom Pferd gestürzt. Zu dem Unfall kam es, da sich das Pferd, welches nicht durch Führstrick oder Longe Kontakt zum Reitlehrer hatte, auf Grund von Laubrascheln erschrak und unkontrolliert Sprünge machte.
Die Reitschülerin nahm daraufhin „Ihr Gutachter und öbv. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Sturz eines Reitschülers vom Reitschulpferd“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?
LG Münster vom 19.08.2022
Im vorliegenden Fall begehrte die Käuferin eines Pferdes nach dem Kauf vom Tierarzt, bei dem sich das Pferd vor dem Kauf in Behandlung befand, Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Röntgenaufnahmen aus der Zeit vor dem Erwerb des Pferdes.
Sie berief sich hierbei auf „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Hat der Käufer eines Pferdes Anspruch auf Einsicht in die zeitlich vor dem Kauf fallenden tierärztlichen Behandlungsunterlagen?“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd
LG Meiningen 19.08.2022
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Zuvor hatten die Mutter und „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Haftungsfrage bei Sturz eines vierjährigen Kindes von einem geführten Pferd“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen an die Erlaubnis für das Anbieten von Ponyreiten.“ weiterlesen
Ihr Gutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Physiologische Normabweichungen als Sachmangel (hier: zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier: zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs (hier Auktion) aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet,
urteilte das OLG Hamm am 28.01.2019 ,
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 20.04.2022 Az.: 23 ZB 19.2286
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Tierschutzrechtliche Anforderungen der Amtsveterinäre an eine regelmäßige Hufpflege“ weiterlesen
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert zum Thema: Schadens / Wiederbeschaffungswert bei Verlust einer Pferdes
Für die Bemessung des Schadens / Wiederbeschaffungswert bei
Verlust einer Sache (hier Pferd) kommt es auf deren objektive
Eigenschaften, so der BGH am 9.11.2021
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin als Eigentümerin des Pferdes den Beklagten als behandelnden Tierarzt nachtierärztlicher Behandlung eines Wettkampfpferdes auf Schadensersatz in Anspruch. Das Pferd der Klägerin starb nach einer vom Beklagten durchgeführten homöopathischen Eigenblutbehandlung.
Das Landgericht hatte den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 250.000 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Der Beklagte verfolgte mit seiner Revision seinen Berufungsantrag weiter mit der Maßgabe, die Klageforderung abzuweisen, soweit sie 50.000 € als Schadensersatz für den Verlust des Pferdes übersteigt.
Die Revision des Beklagten hatte Erfolg.
Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs sei in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie sei revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hätte. Dies sei hier der Fall, so der BGH
Der BGH führte weiter dazu aus, dass der Gläubiger statt der Wiederherstellung des früheren Zustands des Pferdes den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen könne. Bei Verlust oder Zerstörung einer Sache könne er als Naturalrestitution den für die Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Beurteilung der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit sei dafür die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Sollte die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Pferdes nicht möglich sein, hätte die Klägerin nach § 251 Abs. 1 BGB Anspruch auf Ersatz der durch den Tod ihres Pferdes eingetretenen Vermögenseinbuße (Kompensation). Wenn sich der Schaden im Verlust einer Sache konkretisierte, sei deren Verkehrswert zu ermitteln. Soweit ein Markt für die zu ersetzende Sache vorhanden sei, sei der Preis, der durch Angebot und Nachfrage
gebildet wird und der im Allgemeinen der Wiederbeschaffungswert sei, ein geeigneter Anknüpfungspunkt, den wirtschaftlichen Wert der Sache in Gestalt des Tauschwerts in Geldzu bemessen. Auch insoweit seid die objektiv vorliegenden Eigenschaften der Sache zugrunde zu legen.
Demgegenüber komme es nicht darauf an, so der BGH, wem wann welche Eigenschaften des Pferdes bekannt waren. Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung könne auf Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass das Pferd der Klägerin für eine anaphylaktische Reaktion besonders anfällig gewesen sei und sich dies eben wertmindernd auswirken müsse. Der BGH verwies zurück an das OLG mit der Maßgabe, den objektiven Schadens / Wiederbeschaffungswert nun nach objektiven Gesichtspunkten festzulegen.
Bildquelle: Pixabay
Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde in Hessen und deutschlandweit
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Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt: „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden“ weiterlesen
Ihr Pferdegutachter und ö.b.v. Sachverständiger für Pferde informiert: Anforderungen des landwirtschaftlichen Pferdebetriebs im ertragsteuerlichen Sinne
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)
Der BFH führte in seinem Urteil u.a. aus, dass die Haltung eigener Reitpferde zu privaten Zwecken hingegen nicht zu steuerbaren Einkünften führt. Eine solche Tätigkeit entspräche nicht dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe, sondern dem einer steuerunerheblichen, der Privatsphäre zugehörigen Freizeitbeschäftigung. Dies gelte selbst dann, wenn aus der Reitpferdehaltung ein Fohlen hervorgeht. Allein die einmalige Reproduktion eines Fohlens begründe entgegen der Auffassung des FA keine erwerbswirtschaftliche Pferdezucht und sei der Privatsphäre zugehörigen Freizeitbeschäftigung zuzuordnen.
Zusätzliche Info:
Landwirtschaftliche Betriebe können Verluste aus Tierzucht und Tierhaltung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgleichen. Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder -haltung dürfen dagegen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. ((§ 15 Abs. 4 EstG) Bildquelle: Pixabay

