Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.
Sachverständigenbüro Urte Appel
ö.b.v. Sachverständige für Pferde
...die hippologische Kompetenzadresse im Sachverständigenwesen
Das AG Eschweiler hat am 19. Januar 2021 entschieden, dass eine nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung eine fristlose Kündigung des Pferdeeinstellvertrages nicht begründet.