„Streit nach Verkauf eines Pferdes: Käuferin hat Anspruch auf ein als Sportpferd geeignetes Tier“
Auch die Verkäuferin eines Pferdes kann – wie bei einer Sache – wirksam ausschließen, für „Mängel“, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen des Tieres einzustehen. Ein solcher Haftungsausschluss hat aber Grenzen, wie „Ihr Gutachter und ö.b.v. Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Grenzen eines Haftungsausschlusses im Pferdekaufvertrag“ weiterlesen