Ihr Pferdegutachter und Sachverständige für Pferde informiert zum Thema: Tod einer 14-jährigen Reiterin infolge eines Unfalls mit einem Traktor

Tödlicher Reitunfall auf Rügen: Berufung gegen Urteil eingelegt

Stand: 03.11.2025

Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen muss das Landgericht Stralsund erneut über den Fall entscheiden. Die Verteidigung des verurteilten Traktorfahrers hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Der tragische Tod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen beschäftigt bald erneut die Justiz. Nachdem das Amtsgericht Stralsund den angeklagten Traktorfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, haben die Verteidiger Berufung eingelegt. Damit geht der Fall nun an das Landgericht Stralsund. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Das Amtsgericht hatte den zum Zeitpunkt des Prozesses 26-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem sollte der Angeklagte 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Während die Verteidiger das Urteil anfochten, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.

Der Unfall ereignete sich im August vergangenen Jahres. Laut Anklage soll der Traktorfahrer mit zu geringem Abstand an einer Gruppe von Reiterinnen vorbeigefahren sein. Das Pferd der 14-Jährigen scheute, die Jugendliche stürzte und wurde anschließend von einem landwirtschaftlichen Anbaugerät überrollt. Sie starb noch am Unfallort. Vor Gericht hatte der Angeklagte erklärt, er habe mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt. Der Sturz des Mädchens sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen. Nun wird das Landgericht Stralsund prüfen, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand hat.